Infos zum Tourenprogramm

Anmeldung

Jeder Teilnehmer muss sich rechtzeitig beim Tourenbegleiter anmelden. Es liegt in der Entscheidung des Tourenbegleiters, evtl. nicht angemeldete Personen von der Teilnahme auszuschließen! Eine Tour kann ausfallen oder verschoben werden; davon erfährt nur der angemeldete Teilnehmer, die Anderen warten vergeblich am Abfahrtsort.

Für jeden Tourenteilnehmer werden pro Person und Tag 5 Euro Teilnahmegebühr erhoben, diese sind zu Beginn der Tour beim Tourenbegleiter zu bezahlen.

Abfahrtsort

Treffpunkt soweit nicht anders angegeben ist der Parkplatz Bräugasse in Rotthalmünster.
Hier werden für die Fahrt zu unserem Ausflugsziel Fahrgemeinschaften gebildet.

Übernachten in Alpenvereins-Hütten

Bei Übernachtung in AV-Hütten ist das Mitführen eines Hüttenschlafsackes und des AV-Ausweises notwendig!

Ausrüstung

Jeder Teilnehmer hat die für die entsprechende Tour notwendige Ausrüstung mitzuführen.

Die Ortsgruppe besitzt eine begrenzte Anzahl Kletterausrüstung und Schneeschuhe für den Verleih. (Nur für Mitglieder).

Genaueres bitte beim Louis Krätzschmar, +49 (0) 176 / 45 69 36 31, erfragen.

Risiken und Teilnahme

Bergsteigen ist ein Gefahrensport, jeder Teilnehmer am Programm muss sich der Risiken bewusst sein, die auch durch Umsicht nicht ausgeschlossen werden können.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung, Tour oder Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Tourenbegleiter sind Organisatoren der jeweiligen Veranstaltung, jedoch keine Führer im rechtlichen Sinn.

Jedes Gruppenmitglied ist für seine optimale und absolut funktionstüchtige Ausrüstung verantwortlich! Die Tourenbegleiter sind weder Serviceleute noch Ausleihunternehmen! Sollte sich herausstellen, dass die Ausrüstung eines Gruppenmitgliedes unbrauchbar, unvollständig oder nicht funktionsfähig ist, kann dieses Gruppenmitglied auch noch nach angetretener Tour ausgeschlossen werden.

Eine solche Maßnahme kann im Interesse der Sicherheit der anderen Gruppenmitglieder unumgänglich sein.

Die Tourenbegleiter können auch Mitglieder, die den körperlichen Anforderungen nicht entsprechen, von der Tour ausschließen!

Wer sich einer Gruppe anschließt, übernimmt damit die Verpflichtung, bei der Gruppe zu bleiben!

Schadensersatzansprüche

Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Tourenbegleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion bzw. Ortsgruppe, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Tourenbegleiter, der Ausbilder, des Tourenreferenten oder der Sektion bzw. Ortsgruppe wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.

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